Die Tippgeber-Provision
Das Prinzip ist ganz einfach
1. Sie nennen uns den Eigentümer, der seine Immobilie veräußern möchte und sich gerne Unterstützung beim Verkauf durch einen
Immobilienmakler wünscht.
2. Wir prüfen den Tipp und nehmen Kontakt zum Eigentümer auf – selbstverständlich ganz diskret und vertraulich.
3. Nach Abschluss des Maklervertrages mit dem Eigentümer erhalten Sie von uns eine Provisionszusage.
4. Nach notariell beurkundetem Verkauf und Eingang der Maklerprovision, erhalten Sie umgehend Ihre Tippgeberprovision von 1000 Euro.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein
1. Das Objekt ist uns nicht bekannt bzw. ist nicht bereits in unserem System hinterlegt.
2. Die Immobilie wurde noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten.
3. Es wurde noch kein anderer Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt.
4. Sie sind mit dem Eigentümer des Verkaufsobjekts nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
5. Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung) zurückzuführen.
6. Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
Sie möchten uns zunächst besser kennenlernen? Nähere Informationen zu DAS MASSIVE Immobilien.
KONTAKTAUFNAHME
Sie haben Rückfragen zur Tippgeber-Provision und möchten gerne Kontakt hierzu aufnehmen? Sprechen Sie uns an.
Weitere wichtige Hinweise
- Als Tippgeber sind Sie verpflichtet derartige Einkünfte den Finanzbehörden zu melden.
- Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
- Bitte vergewissern Sie sich grundsätzlich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des betroffenen Eigentümers zulässig ist.